UX/UI-Design
Konzeption & Gestaltung von Webseiten, Onlineshops und Apps.
Fonts (Google Fonts & Fontawesome) und DSGVO – so schützen Sie sich vor einer Abmahnung
Schriftarten von Drittanbietern sorgen aktuell für Aufruhr unter Webseitenbetreibern. Das Landgericht München erklärte ihre Verwendung teilweise zum Verstoß gegen die DSGVO – und trat damit eine Flut von Abmahnungen los. In diesem Beitrag beantworte ich die wichtigsten Fragen zu dem Thema, damit Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind.
Was sind Fonts?
Der Begriff Font ist die englischsprachige Bezeichnung für „Schriftart“. Neben den Standard-Schriftarten gibt es eine Vielzahl besonderer Fonts. Viele von ihnen werden von Drittanbietern bereitgestellt. Die bekanntesten Dienste für Schriftarten im Bereich Webdesign sind Google Fonts und Font Awesome.
Wie können Fonts zur DSGVO-Falle werden?
Fonts von Drittanbietern werden beim Webseitenbesuch über einen externen Server geladen. Während dieses Prozesses erheben Google und andere Drittanbieter (teils personenbezogene) Daten des Webseitenbesuchers. Hier liegt das datenschutzrechtliche Problem, wie das Landgericht München (LG München I, Az. 3 O 17493/20) in seinem Urteil aus dem Frühjahr 2022 untermauerte. Denn: Die Server der Drittanbieter sitzen in den USA – einem Land, dessen Datenschutzrichtlinien nicht denen der EU entsprechen.
Verstößt die Nutzung von Google Fonts oder Awesome Fonts immer gegen die DSGVO?
Nicht unbedingt. Ausschlaggebend ist, ob der Server des Drittanbieters außerhalb der EU sitzt und ob die Google Fonts beziehungsweise die Inhalte von Font Awesome extern vom Drittanbieter bereitgestellt werden. Trifft beides zu, ist dies ein Verstoß gegen die DSGVO. Dies umgehen Sie, indem Sie Google Fonts beziehungsweise Font Awesome lokal in Ihre Webseite einbinden. In diesem Fall müssen Sie in Ihrer Datenschutzbelehrung auf die Nutzung hinweisen.
Wie sollte ich als Webseitenbetreiber auf die Problematik mit den Fonts reagieren?
Mein Rat ist: Prüfen Sie, ob Sie Fonts von Drittanbietern auf Ihrer Seite nutzen. Laut Untersuchungen ist dies bei mehr als 880.000 deutschen Webseiten der Fall. Wie sich dies auf Google und Font Awesome verteilt, zeigt diese Grafik.
Falls Sie Fonts nutzen und diese bisher extern über den Drittanbieter bereitgestellt wurden, sollten Sie diese fortan lokal über den Server Ihrer Webseite zur Verfügung stellen.
Ich nutze eine Webdesign-Agentur und bin somit auf der sicheren Seite, richtig?
Leider nicht. Meiner Erfahrung nach achten nicht alle Webdesign-Agenturen auf die Einhaltung der DSGVO. Fragen Sie aktiv bei Ihrer Agentur nach, ob Ihre Seite extern bereitgestellte Inhalte von Google oder Font Awesome enthält. Seriöse Agenturen berücksichtigen dies bereits während der Gestaltung Ihrer Seite. Situationen wie diese sind somit eine Möglichkeit für Sie, die Vertrauenswürdigkeit und Expertise Ihrer Webdesign-Agentur zu überprüfen.
Herrscht immer noch Unklarheit?
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